Öffentlich bestellte & allgemein beeidigte Übersetzerin für die ukrainische und russische Sprache
Alle bestätigten Übersetzungen werden nach der ISO-Norm 9:1995 (E) angefertigt, sind bei allen Ämtern und Behörden in Deutschland anerkannt und bedürfen keiner zusätzlichen Beglaubigung durch einen Notar.
Sie sind ukrainischer oder russischer Staatsbürger und bemühen sich geschäftlich, familiär, beruflich in Deutschland Fuß zu fassen. Besonders am Anfang ist es empfohlen einen professionellen Rat im Bereich der interkulturellen Kompetenz einzuholen. In folgenden Angelegenheiten stehe ich Ihnen gern zur Verfügung:
Dolmetschereinsätze berechne ich auf Stundenbasis bzw. mit Ganz- oder Halbtagespauschalen. Mindestauftrag beträgt 2 Stunden.
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